Arbeitszeiten, ZA, Pausen, Urlaube, Krankenstand, Sicherheit, Rauchen, Umgang mit Kollegen
1. Arbeitszeiten
1.1 Büro:
Montag bis Donnerstag : 07:30 - 16:30 Uhr
* Kernarbeitszeit wegen flexibler AZ - 9:00 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
* Kernarbeitszeit - 9:00 - 12:00 Uhr
Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeit
Montag bis Donnerstag: * Flexible Arbeitszeit 06:00 bis 20:00 Uhr
Freitag * Flexible Arbeitszeit 06:00 bis 12:00 Uhr
Samstag Keine Arbeitserlaubnis
(gilt für Vollzeitbeschäftigte von 38,5 Std/Woche)
* Kernarbeitszeit: in dieser Zeit müssen die Mitarbeiter Ihrer jeweiligen Arbeit nachgehen.
* Flexible Arbeitszeit variabel, mit Absprache des Abteilungsleiters, in diesem Zeitraum kann man seine Pflichtzeit von 7,5 bzw. 4,5 Std / Tag - Gesamt 38,5 Std/Woche erfüllen.
Über diese 38,5 Std/Woche hinaus, werden unter Punkt 2 "Überzeit" erklärt.
1.2 Arbeitszeiten Produktion:
Montag bis Donnerstag : 06:00 - 14:30 Uhr
Freitag 06:00 - 12:00 Uhr
1.3 Arbeitszeiten Versand:
Montag bis Donnerstag : 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:00 - 13:00 Uhr
2. Überzeit ( ZA)
werden Mehrstunden, die über die 38,5 Std/Woche gehen, geleistet - werden diese in Form von ZA (Zeitausgleich) - stunden abgegolten.
Mehrarbeitszeiten außerhalb der 38,5 Std müssen vom jeweiligen Vorgesetzten genehmigt sein.
Gesetzliche Vorgaben:
Es darf nicht mehr wie 10 Std/Tag - in weiterer Folge nicht mehr als 48 Std/Woche gearbeitet werden.
48 Std/Wo - 38,5 Std/Woche = 9,5 Std welche pro Woche als Mehrarbeit geleistet werden dürfen.
ACHTUNG - pro/Jahr max. 80 Std / Samstag in den Büros keine Mehrarbeit möglich!
Zeitraum in der ZA aufgebaut werden kann - von März - bis Ende August - in den Restmonaten nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung.
2.1 Minusstunden Mitarbeiter
Gesetzliche Vorgaben
Laut Arbeitsgesetz dürfen Minusguthaben nicht von Urlauben abgezogen werden.
Kommt der Arbeitnehmer in ein Minuszeitguthaben, ohne verschulden bzw. Anweisung
des Arbeitgebers ( Eigenverschulden), kann dieses von seinem Gehalt abgezogen werden.
Vorab muss ihm eine Frist zum Abbau der Minusstunden ( Mehrarbeit) gegeben werden.
Grundsätzlich werden KEINE Minusstunden im Hause Plaspack angeordnet - bzw. gewünscht!
Entweder Urlaub nehmen bzw. dementsprechende Zeitguthaben im Vorfeld aufbauen -
von dem abgebaut werden kann.
Keinen Urlaub zu nehmen, keinen ZA zu haben und trotzdem früher gehen - ist nicht
erlaubt!
Wir haben unsere Sollstunden - und diese müssen eingehalten werden.
Kommt es trotzdem durch Arbeitnehmerverschuldung zu Minuszeiten, tritt
folgende Regelung in Kraft:
- Minusstunden die bis zum Ende eines Kalenderjahres nicht eingearbeitet werden,
werden von normalen Urlaubstagen (1 bzw 1/2 Tägig) abgezogen.
- dieses gilt auch für Neueinstellungen kurz von Ende eines Kalenderjahres.
- bei Kündigung mit negativem Zeitguthaben, werden diese mit der letzten Abrechnung
vom Lohn- bzw. Gehalt abgezogen.
3. Arbeitszeiterfassung:
Stempeluhren im Eingangsbereich Halle3 - Büro2 / Eingang Halle 2 - Sonderkonfektion Austronet / Halle 5 Schlosserei
Kommt/ Geht Stempelung bei Arbeitsbeginn / Arbeitsende und bei Verlassen des Betriebsgeländes während der Pausen
Stempelchip ist am ersten Tag der Einstellung vom Personalbüro abzuholen / verpflichtende ABGABE bei Beendigung des Dienstverhältnisses.
4.Pausenregelung
Gesetzliche Pause : 30 min welche
zwischen 12:00 - 13:00 im Büro
zwischen 09:00 - 09:30 in der Produktion und Versand
konsumiert werden kann
Freiwillig zur Verfügung gestellter Pausen seitens Arbeitgebers - sind 2 x pro Tage eine 10 minütige Pause.
5. Essen und Getränke
Um 9:00 Uhr kommt ein Bäcker, wo man sich eine Jause kaufen kann -
Kaffeeautomaten teilweise in den jeweiligen Büros und in Produktionsstätten
6. Private Nutzung des Internet und Telefons
während der Arbeitszeit ist eine private Nutzung - egal ob privates Handy oder Firmencomputer - untersagt. Ausnahmen sind familiäre Notfälle.
Bei Nichteinhaltung kommt es im ersten Schritt zu einer mündlichen oder schriftlichen Abmahnung -
kommt es darauf wiederum zu einem Verstoß kann eine Kündigung ausgelöst werden.
7. Urlaubsplanung ( ZA Abbau) und Beantragung
Einheitlicher Gesamtbetriebsurlaub - über Weihnachtstage
Wie jeder Mitarbeiter im Hause Plaspack weiß - sind wir Aufgrund unseres Produktsortimentes ein saisonabhängiges Unternehmen.
Unsere Auftragsspitzen stellen sich wie folgt dar:
Verkaufsbereiche Hauptverkaufsmonate
Soliday März / April / Mai / Juni
Austronet Tennisblenden März / April / Mai / teilweise Juni
Austronet Event-Bühnen April / Mai / Juni / Juli
Austronet Agro keine goßen Schwankunden - Ganzjährig
Shopwelt März / April / Mai / Juni
Abteilungen Monate mit hohem notwendigen Arbeitsaufkommens
Soliday - Leitung & Vertrieb März / April / Mai / Juni
Soliday - Sachbearbeitung März / April / Mai / Juni
Soliday - Technik März / April / Mai / Juni
Austronet - Sachbearbeitung März / April / Mai / Juni
Shop März / April / Mai / Juni
Buchhaltung / Personal - kontenuierlicher Durchlauf
Design / Graphik - kontenuierlicher Durchlauf
QM März / April / Mai / Juni
EDV -kontenuierlicher Durchlauf
Einkauf April / Mai / Juni
Austronet Spezi März / April / Mai / Juni
Soliday Spezi März / April / Mai / Juni
Schlosserei März / April / Mai / Juni
Versand März / April / Mai / Juni
Was bedeuted diese Saisonabhängigkeit im Bezug auf Urlaubsvergaben:
In den angegebenen Monaten der einzelnen Abteilungen werden in diesen Perioden keine Urlaube bzw. ZA die hintereinander länger als 2 Werktage - und im gesamten Monat mehr als 4 Werktage -benötigen genehmigt!
Die jeweiligen Abteilungsleiter sind für die Einhaltung der Urlaubsvergabe und die Aufrechterhaltung des Betriebs verantwortlich.
Sonderausnahmen - Geburten / Sterbefälle / Außerordentliche Umstände.., welche in diesen
Sondermonaten einen längeren Urlaub notwendig machen sollten, müssen von der
Geschäftsleitung genehmigt werden!
Die gesetzliche Seite besagt , dass Urlaubssperren bei Betrieben mit saisonalen Spitzen
durchaus verhängt werden dürfen.
restliche Zeiten variabel - mehr als eine Woche: Vorplanung mit Absprache im Team unter Genehmigung des Abteilungsleiters.
Tageweise Urlaube: in Absprache mit Team unter Genehmigung des Abteilungsleiters
ZA Stunden werden in den Monaten Oktober - bis Ende Februar nicht aufgebaut - in diesen Monaten müssen angefallene ZA Stunden konsumiert und abgebaut werden. Ausnahmen: - Montagen/Jahresabschlüsse/ Inventuren oder von Prokura oder GF genehmigte
Ausnahmen.
8. Verhalten im Krankheitsfall und Krankenmeldung
bei Erkrankung und folglich kein Arbeitsantritt möglich - was ist zu tun:
- Meldung per Anruf / Mail/Sms an Abteilungsleiter oder Mitarbeiter - dieses wenn geht vor Dienstantritt - spätestens 2 Std danach
- Artbesuch - bzw. Arztkontakt
- Meldung per Mail an "personal@plaspack.at oder Anruf in der Personalabteilung.
- Krankmeldung wird von Personalbüro von Krankenkasse abgerufen - ( keine Meldung in Papier mehr nötig)
9. Sicherheitsunterweisung
Unterweisung unserer externen Sicherheitsbeauftragten: Fa. Maxones
- diese findet in den ersten Arbeitstagen statt
10. Rauchen
Generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten der Firma Plaspack Netz GmbH
- gekennzeichnete Raucherzonen befinden sich im Außenbereich
- genehmigt von der Firmenleitung eingeräumte Rauchpausen - siehe Pausenregelung
11. Umgang und Sprachjargon
- keine Ausländerfeindliche Äußerungen und Anmerkungen
- freundlicher Umgang mit seinen Kollegen- keine Streitereien
- freundliche Begrüßung - externer und interner Personen
- Hilsbereitschaft
- Freundlichkeit bei Telefonaten und Direktkontakt mit Kunden
- Loyalität gegenüner Kollegen/innen und der Firma als Ganzes
12. Sicheres Arbeiten um sich und seine Mitarbeiter zu schützen
- kein Laufen - Sturzgefahr
- bei Auffälligkeiten, welche von MA entdeckt werden - diese umgehend zu melden.
- elektrische Mängel ( defekte Kabel, Stromanschlüsse beschädigt.. :
MELDUNG AN BETRIEBSLEITUNG
- Störungen in der EDV ( Programme, Rechner, Bildschirm, Cyberangriffe.. ): MELDUNG AN IT LEITUNG
- Arbeitsunfälle :
MELDUNG AN VORGESETZTEN / BETRIEBSLEITUNG / GESCHÄFTSLEITUNG
- Gesundheitliche Probleme von Mitarbeitern oder Selber:
MELDUNG AN VORGESETZTEN / RETTUNG / GESCHÄFTSLEITUNG
- Mängel an Einrichtung/Gebäuden welche eine gesundheitliche Gefahr darstellen: MELDUNG AN BETRIEBSLEITUNG/ GESCHÄFTSLEITUNG
- Mängel an Toiletten/Waschanlagen:
MELDUNG AN BETRIEBSLEITUNG
- hygienische Mängel:
MELDUNG AN VORGESETZTEN
- Gefahrenerkennung von Fahrzeugen im Betriebsgelände ( zu schnell, unvorsichtiges fahren..):
MELDUNG AN GESCHÄFTSLEITUNG
- Diebstahl
MELDUNG AN VORGESETZTEN / GESCHÄFTSLEITUNG
- körperliche Bedrohungen / Gewalt
MELDUNG AN VORGESETZTEN / GESCHÄFTSLEITUNG
13. Bekleidung und Schuhwerk
Schuhwerk:
in den Büroräumen können Sandalen, Flipflop sprich offenes Schuhwerk getragen werden.
In den Produktion - immer geschlossenes Schuhwerk - Mitarbeiter in der Produktion wo
notwendig müssen Sicherheitsschuhe tragen.
Mitarbeiter aus Büro, welche in die Produktionen oder Versand gehen müssen - immer
geschlossenes Schuhwerk tragen.
Bekleidung
Produktion und Versand erhalten von Seitens Plaspack ein Arbeitsgewand zur Verfügung gestellt.
In den Büros gibt es keine expliziete Gewandordnung.
14. Verhalten bei Brand.
Verhalten bei Entdeckung eines Brandes
14.1 ALARMIEREN
-> Druckknopfmelder betätigen
-> Feuerwehr Notruf (0)122
Angaben - Wo brennt es - Was brennt - gibt es eventuell Gefährdete oder Verletzte
14.2. RETTEN
Erkunden ob Menschen in Gefahr sind. Menschenrettung geht vor dem Versuch der
BRANDBEKÄMPFUNG.
Gefährdete Personen warnen und in Sicherheit bringen!
Personen mit brennenden Kleidern nicht fortlaufen lassen.
In Mäntel, Decken oder Tücher hüllen, auf den Boden legen und die Flammen ersticken.
Eingeschlossene Personen: Fenster öffnen oder einschlagen und sich durch Rufen bemerkbar machen.
14.3. LÖSCHEN
Beginnen mit der ersten Löschhilfe ( zb. Handfeuerlöscher)
Platzierung der Feuerlöscher durch Beschilderung gekennzeichnet
Bei Erkennung dass man durch eine zu starke Rauchentwicklung oder zu großen Umfang des Brandes, so stellt man im Interesse der eigenen Sicherheit die Brandbekämpfung ein.
Schließen der Raumtüren und in Sicherheit bringen.
14.4 VERHALTEN BEI HAUSRÄUMUNGEN
Ist es notwendig, aufgrund eines Brandes oder sonstiger Gefahr, das Gebäude vorsorglich zu räumen so erfolgt ein ALARM - welcher von unserer hausinternen Alarmanlage mittels Sirenen - ausgelöst wird.
In diesem Fall -> verlassen des Gebäudes in aller Ruhe.
Benutzung durch gekennzeichnete Fluchtwege.
ALLGEMEINE HINWEISE
-> der Sammelplatz ist der große Parkplatz bei Fahnenmasten
-> Meldung bei Feuerwehr, Rettung oder Polizei wenn jemand fehlt
-> Am Sammelplatz verweilen, bis der Einsatzleiter weitere Anweisungen gibt
15. Verhalten bei Arbeitsunfällen
15.1. Verhalten bei einem Arbeitsunfall:
verletzte Personen müssen möglichst schnell gut versorgt werden.
Das ist nur möglich, wenn alle Beschäftigten über den Ablauf der Rettungskette und die
notwendigen Notfallmaßnahmen informiert sind.
Rettungskette - 1. Sofortmaßnahme / 2. Notruf / 3. Erste Hilfe / 4. Rettungsdienst / 5. Krankenhaus
15.2 Vorgangsweise bei Notfall
15.2.1 absichern der Unfallstelle ( ggf. Maschinen abstellen, Ventile schießen ect.)
15.2.2 Hilfe holen - zb Ersthelfer ( Bekanntgabe von Fa. Maxones unser Sicherheitsteam bei
Arbeitsbeginn- sprich Ersteinstellung) - Rettung / Notarzt Kollegen/innen welche noch gefährdet sein könnten alarmieren.
15.2.3. Verletzte retten und Erstversorgung.
15.2.4. Meldepflicht - Unfall muss an Personalbüro gemeldet werden.
Bei uns herrscht Meldepflicht eines jeden Unfalles